AGB
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Definition der psychologischen Beratung...
bei der o.g. psychologischen Beratung handelt es um eine psychologische, beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- und überwachungspflichtig, denn „zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“. (PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3). Es handelt sich um eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG §1 Berufsausübung, Abs. 3.
Coaching und Beratung als Dienstleistung heißt...
nach dem §611 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch), dass "... derjenige, der Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (ist)." Die Dienstleitung (hier Coaching und Beratung) gilt demnach bereits durch das "Leisten" (Aspekt der Verrichtung der Dienste, also das Leisten bzw. das Tätigwerdens) als erbracht. Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung bedarf es nach der in Deutschland vorliegenden gesetzlichen Regelungen nicht des Eintritts des vom Leistungsbeziehers angestrebten Erfolges.
Wenn wir in Kontakt treten...
werden wir uns in einem ersten Kennlern-Gespräch "online" oder sehr gern "offline" den Rahmen unserer Zusammenarbeit besprechen. Dazu gehören die Themen wie:
Wer bist du? Worum geht es dir? Kannst du dir eine vertrauensvolle Arbeit mit mir vorstellen? Und ich mit dir? Welche Kosten entstehen? Abschließend wird die zentrale Frage im Kennlern-Gespräch geklärt: Willst du diesen gemeinsamen Weg mit mir gehen? Passt sozusagen die "Chemie" als Grundlage des vertraulichen Coachings?
Apropos "vertraulich"...
Für mich ist es eine absolute Selbstverständlichkeit, dass alle unsere Austausch-Gespräche
- vertraulich,
- wertschätzend,
- in geschütztem Rahmen und
- auf Augenhöhe
erfolgen werden.
Kosten
Dieser muss leider selbst bezahlt werden, denn die (gesetzlichen und privaten) Krankenkassen werden sich nicht daran beteiligen. Aber auch hier, lässt sich Positives ableiten... Dein privat finanziertes Coaching bleibt tatsächlich privat und wird nicht über Krankenkasse oder Rentenversicherung dokumentiert. Denn es sollten keine zeitweiligen Unwegsamkeiten, die im Leben immer vorkommen können und das LEBEN ausmachen, dem Abschluss einer Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung, einer Altersvorsorge oder einer Verbeamtung im Wege stehen.
Wenn mal was dazwischen kommt..
ist das an sich kein Problem. Aber die Absage oder Terminverschiebung eines Austausch-Termins ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei, sofern ein neuer Termin vereinbart wird. Danach wird ein Kostenbeitrag für die vereinbarte Zeit zu 50% des Kostenbeitrages in Rechnung gestellt.
Eine Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Austausches sowie bei Nichterscheinen zum Austausch-Termin wird als Aufwandsentschädigung der volle Kostenbetrag fällig.
Sofern bereits der volle Betrag für eines der Austausch-Pakete bezahlt wurde, erfolgt keine Erstattung des verbleibenden Betrages für noch nicht erfolgte Austausch-Termine.